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Unterstützung des BAFA für Solaranlagen

BAFA Solarthermie-Förderung

„BEG EM“-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)

25%

Zuschuss zu Kauf und Installation der Anlage
Max

60.000

€

pro Wohneinheit und Jahr (bis zu 600.000 Euro pro Gebäude)

Max

1.000

€/m²
Nettogrundfläche pro Jahr (bis zu 5.000.000 Euro jährlich)bei Nicht-Wohngebäuden

50%

Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

Bedingungen für BAFA-Förderung der Solarthermie:

1. Nur für Bestandsgebäude, nicht Neubau.
2. Anlage muss auf dem Gebäudegrundstück installiert sein.
3. Förderfähige Kollektoren: Flachkollektor, Vakuumflachkollektor, Vakuumröhrenkollektor oder
Luftkollektor (Liste verfügbar).
4. Verwendung für Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.
5. Keine Mindestgröße erforderlich (Kollektorfläche oder Speichervolumen).
6. Unabhängig vom Ertrag förderbar.
7. Mindestinvestition: 2.000 Euro brutto.
8. Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gas-Hybridheizung mit
Solarthermie ersetzen, erhalten Sie nur noch eine Förderung für die Solarthermie-Anlage.
9. Beim Wechsel von einer Öl- oder Gasheizung zu einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit
Solarthermie können Sie eine Förderung von 30 % bzw. 35 % erhalten.
10. In manchen Fällen bieten auch einzelne Bundesländer zusätzliche Förderprogramme an.
11. Die Schritte zur Erlangung der Solarthermie-Förderung vom BAFA umfassen: Angebot, Antrag,
Zuwendungsbescheid, Vergabe des Auftrags, Installation, Bezahlung, Nachweis der Verwendung,
Festsetzungsbescheid und Auszahlung. 

Umweltfreundliche Stromerzeugung und effiziente Nutzung

Kontaktinformationen für:

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