„BEG EM“-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)
25%
Zuschuss zu Kauf und Installation der Anlage
Max
60.000
€
pro Wohneinheit und Jahr (bis zu 600.000 Euro pro Gebäude)
Max
1.000
€/m²
Nettogrundfläche pro Jahr (bis zu 5.000.000 Euro jährlich)bei
Nicht-Wohngebäuden
50%
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
Bedingungen für BAFA-Förderung der Solarthermie:
1. Nur für Bestandsgebäude, nicht Neubau. 2. Anlage muss auf dem Gebäudegrundstück installiert sein. 3. Förderfähige Kollektoren: Flachkollektor, Vakuumflachkollektor, Vakuumröhrenkollektor oder Luftkollektor (Liste verfügbar). 4. Verwendung für Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung. 5. Keine Mindestgröße erforderlich (Kollektorfläche oder Speichervolumen). 6. Unabhängig vom Ertrag förderbar. 7. Mindestinvestition: 2.000 Euro brutto. 8. Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gas-Hybridheizung mit Solarthermie ersetzen, erhalten Sie nur noch eine Förderung für die Solarthermie-Anlage. 9. Beim Wechsel von einer Öl- oder Gasheizung zu einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit Solarthermie können Sie eine Förderung von 30 % bzw. 35 % erhalten. 10. In manchen Fällen bieten auch einzelne Bundesländer zusätzliche Förderprogramme an. 11. Die Schritte zur Erlangung der Solarthermie-Förderung vom BAFA umfassen: Angebot, Antrag, Zuwendungsbescheid, Vergabe des Auftrags, Installation, Bezahlung, Nachweis der Verwendung, Festsetzungsbescheid und Auszahlung.
Umweltfreundliche
Stromerzeugung und effiziente Nutzung